Wer die Zukunft gestalten will, muss die Gegenwart verändern.

Seit der Fusion am 1. September 2021 sind wir die BBV Steuerberatung für Land- und Forstwirtschaft GmbH.
Erfahren Sie mehr über die neuen Vorteile.

Finanzbuchhaltung und Jahresabschluss

Damit auf Punkt und Komma alles stimmt.

Eine korrekte Buchhaltung ist das Herzstück Ihres landwirtschaftlichen Betriebs und das Abbild Ihrer Geschäftstätigkeit in Zahlen. Unsere Buchführungsauswertungen geben schon im laufenden Geschäftsjahr Aufschluss über den Verlauf von Umsatz, Aufwand und Gewinn. Damit sind sie die Grundlage für eine zeitnahe Planung und aktive Steuergestaltung.

Passgenau für unterschiedliche Anforderungen erstellen wir Ihren Jahresabschluss. Die Bank benötigt einen Abschluss zur Prüfung der Kapitaldienstfähigkeit und für die laufende Kreditüberwachung. Der steuerliche Jahresabschluss für das Finanzamt enthält die für die Steuerfestsetzung notwendigen Angaben. Unser BMEL-Jahresabschluss liefert umfangreiche Informationen über die betriebswirtschaftliche Entwicklung Ihres Unternehmens, so dass Sie frühzeitig Chancen und Risiken wahrnehmen.

Wie Sie Stolperfallen bei Lohn- und Gehaltsabrechnungen meiden

Bei der Zahlung von Löhnen und Gehältern sind neben steuerrechtlichen Vorgaben auch arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten zu bedenken. Das Thema ist komplex, denn bei Saisonarbeitskräften kann das deutsche, aber auch das Sozialversicherungsrecht des Heimatlandes zu beachten sein. Bei mitarbeitenden Familienangehörigen ist die Einstufung als Arbeitnehmer abzugrenzen von der familienhaften Mithilfe. Dies wirkt sich unter anderem auf die Zahlung von Mindestlohn aus. Zusätzlich sind die Regelungen für Kinder und Jugendliche zu beachten. Wir kennen die Feinheiten und beraten Sie so, dass auch hier alles stimmt. Und wir sorgen dafür, dass diese Daten direkt in Ihre Finanzbuchhaltung überführt werden.

Wir beraten Sie individuell und passgenau bei:

  • Laufender Buchführung und Anlagenbuchführung speziell für land- und forstwirtschaftliche Betriebe

  • Erstellung des Jahresabschlusses unter Ausschöpfung steuerlicher Wahlrechte zur Steuersenkung

  • Betriebsprüfungen und Durchführung von Klageverfahren bei Finanzgerichten

  • Betriebsvergleichen und Betriebswirtschaftliche Auswertungen

  • Lohnbuchhaltung mit Lohn- und Gehaltsabrechnung

  • Meldungen an Sozialversicherungsträger, Finanzamt und Arbeitsamt

  • Lohnsteuer- und Kindergeldrecht und bei Saisonarbeitskräften aus dem Ausland

     

Der Jahresabschluss hat für meine Mandant:innen seinen Schrecken verloren. Wir besprechen frühzeitig, welche Unterlagen benötigt werden, sodass genügend Zeit bleibt, alles zusammenzustellen."

Katrin Kreckl-Kerckhoff, Steuerberaterin in Schwandorf

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