Vermietung und Verpachtung in der Land- und Forstwirtschaft
Wie Sie mit Haus und Hof wirtschaften
Selber wohnen oder wohnen lassen? Wir sind zuhause bei allen steuerlichen Fragen rund um Vermietung und Verpachtung. Aber auch mit dem Thema Wohnhausentnahme sind wir überaus vertraut.
Während Wohnen als privates Gut nicht der Steuer unterliegt, sieht es sofort anders aus, wenn ein Wohnhaus auf dem Hof zum Betriebsvermögen gehört. Wieder anders, wenn es als Baudenkmal eingestuft ist. Oder wenn es vermietet war und anschließend selber genutzt wird. Oder wenn sich Pachtverhältnisse Ihrer Ländereien ändern. Mit den vielen verzwickten Konstellationen, die es hier gibt, kennen wir uns bestens aus und können deshalb Ihre Steuerbelastung minimieren.


In vielen Fällen lässt sich eine Erstattung von bereits zu viel bezahlter Steuer erreichen – oder zumindest das zu versteuernde Einkommen mindern und damit die entstehende Steuerlast verringern. Dabei helfen wir Ihnen gerne!"
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