Nachfolgeberatung und Hofübergabe
Einer der folgenreichsten Schritte im Berufsleben.
Er sollte frühzeitig durchdacht und sorgfältig geregelt werden. Manchen fällt es leicht, für andere stellt es eine große Herausforderung dar: die Planung der Nachfolge, die Übergabe des Hofes. Die Betriebsübergabe an die nächste Generation ist der wesentliche Schritt, mit dem Sie Ihren Ruhestand vorbereiten und sich absichern. Ihren Nachkommen bzw. dem Betriebsübernehmer geben Sie die Möglichkeit, ihre Existenz auf die Fortführung des Hofes nach eigenen Vorstellungen zu gründen.
Voraussetzung für eine gelingende Übergabe ist – neben Fairness bei Einbeziehung aller Vorstellungen – die steueroptimierte Berücksichtigung der rechtlichen Erfordernisse. Im Rahmen unserer Gestaltung bedenken wir deshalb Sicherungsansprüche wie Nießbrauch, Wohn- und andere obligatorische Nutzungsrechte, aber auch Zahlungen wie Altenteilleistungen und Abfindungsmöglichkeiten an weichende Erben.
Wir beraten Sie sorgfältig hinsichtlich der Unternehmensnachfolge, insbesondere bei einem familieninternen Generationenwechsel. Unser Ziel ist es, die Steuerbelastung bei der Übergabe möglichst niedrig zu halten, um optimale Bedingungen für die Fortführung Ihres Betriebs zu schaffen. Wir sind davon überzeugt, die für Sie beste Lösung zu finden.

Wir beraten Sie individuell und passgenau bei:
- Landwirtschaftliches Erbrecht, bzw. Hofnachfolge im Erbfall
- Erbauseinandersetzungen, Pflichtteil und Erbschein
- Hofnachfolge zu Lebzeiten
- Altenteilleistungen, Rückforderungen und Abfindung weichender Erben
- Kosten der Hofübergabe
- Übertragung selbst genutzter Wohngebäude
- Bewertung landwirtschaftlicher Betriebe
- Bewertung von Wald, Sonderkulturen und Wohnteil
- Bauland und Bauerwartungsland

Ich freue mich mit jedem meiner Mandanten, wenn er seine Nachfolge geklärt hat. Es ist schön zu sehen, wie erleichtert er dann auf den neuen Lebensabschnitt mit weniger Arbeit und Verantwortung zugeht."
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